Im Einklang mit dem Ziel der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Moldau an das EU-Recht, insbesondere im Hinblick auf die Zusagen in den Titeln III, IV, V und VI, und gemäß den Bestimmungen der Anhänge, werden die Anhänge vom Assoziationsrat regelmäßig überprüft und aktualisiert, um unter anderem die in diesem Abkommen genannte Entwicklung des EU-Rechts zu berücksichtigen. Diese Bestimmung lässt die besonderen Bestimmungen nach Titel V (Handel und Handelsfragen) unberührt.
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