Die Vertragsparteien arbeiten in den folgenden Bereichen zusammen:
a) bei der Entwicklung, Konsolidierung und Erhöhung der Stabilität und Wirksamkeit der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit,
b) bei der Sicherstellung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten,
c) bei weiteren Fortschritten bei der Justiz- und Rechtsreform mit Blick auf die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Justiz, die Stärkung ihrer Verwaltungskapazität und die Gewährleistung der Unparteilichkeit und Wirksamkeit der Strafverfolgungsorgane,
d) bei der weiteren Fortsetzung der Reform der öffentlichen Verwaltung und beim Aufbau eines rechenschaftspflichtigen, effizienten, transparenten und professionellen öffentlichen Dienstes und
e) bei der Sicherstellung der Wirksamkeit der Korruptionsbekämpfung, vor allem mit Blick auf die Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Korruptionsbekämpfung, und bei der Gewährleistung der wirksamen Umsetzung der einschlägigen internationalen Rechtsinstrumente wie des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 2003 gegen Korruption.
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