Ziel dieses Kapitels ist es, einen wirksamen und effizienten Mechanismus für die Vermeidung und Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien über die Auslegung und Anwendung des Titels V (Handel und Handelsfragen) zu schaffen, um nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden