Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung der Zusammenarbeit im Bereich der handelsbezogenen Aspekte der Umwelt- und Arbeitspolitik für die Verwirklichung der Ziele des Titels V (Handel und Handelsfragen) an. Ihre Zusammenarbeit kann sich unter anderem auf folgende Bereiche erstrecken:
a) Arbeits- und Umweltaspekte des Handels und der nachhaltigen Entwicklung in internationalen Gremien, insbesondere im Rahmen der WTO, der IAO, des UNEP und der multilateralen Umweltübereinkommen,
b) Methoden und Indikatoren für handelsbezogene Nachhaltigkeitsprüfungen,
c) Auswirkungen von arbeits- und umweltrechtlichen Vorschriften, Normen und Standards auf Handel und Investitionen sowie Auswirkungen von Handels- und Investitionsregelungen auf die Arbeits- und Umweltgesetzgebung, einschließlich Entwicklung von Arbeits- und Umweltvorschriften und Strategien in diesem Bereich,
d) positive und negative Auswirkungen des Titels V (Handel und Handelsfragen) auf die nachhaltige Entwicklung und Möglichkeiten, diese Auswirkungen zu verstärken beziehungsweise zu verhindern oder abzuschwächen, unter Berücksichtigung der von einer Vertragspartei oder beiden Vertragsparteien durchgeführten Nachhaltigkeitsprüfungen,
e) Förderung der Ratifizierung und wirksamen Umsetzung von Kernübereinkommen, vorrangigen und anderen als aktuell eingestuften IAO-Übereinkommen sowie multilateraler Umweltübereinkommen, die im Handelskontext relevant sind,
f) Förderung privater und öffentlicher Zertifizierungs-, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungssysteme, darunter auch Öko-Kennzeichnung,
g) Förderung der sozialen Verantwortung von Unternehmen, beispielsweise durch Sensibilisierung für international anerkannte Leitlinien und Grundsätze und deren Übernahme und Umsetzung sowie entsprechende Folgemaßnahmen,
h) handelsbezogene Aspekte der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit, darunter auch Fragen wie Zusammenhang zwischen Handel und produktiver Vollbeschäftigung, Anpassung des Arbeitsmarkts, Kernarbeitsnormen, Arbeitsstatistiken, Entwicklung der Humanressourcen und lebenslanges Lernen, sozialer Schutz und soziale Eingliederung, sozialer Dialog sowie Gleichstellung von Frauen und Männern,
i) handelsbezogene Aspekte multilateraler Umweltübereinkommen, einschließlich Zusammenarbeit im Zollbereich,
j) handelsbezogene Aspekte der derzeitigen und der künftigen internationalen Strategie zur Bekämpfung des Klimawandels, einschließlich der Mittel zur Förderung von Technologien mit geringem CO 2 -Ausstoß und der Energieeffizienz,
k) handelsbezogene Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und der nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt,
l) handelsbezogene Maßnahmen zur Bekämpfung der Entwaldung, einschließlich durch Angehen von Problemen im Zusammenhang mit dem illegalen Holzeinschlag, und
m) handelsbezogene Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Fischereimethoden und des Handels mit Fischerzeugnissen aus nachhaltiger Fischerei.
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