Unter Berücksichtigung der Bedeutung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände sowie der Förderung eines verantwortungsvollen Handelns im Handelsbereich verpflichten sich die Vertragsparteien dazu,
a) bewährte Bestandsbewirtschaftungsmethoden zu fördern, um die nachhaltige Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände auf der Grundlage des Ökosystem-Ansatzes zu gewährleisten,
b) wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Fischereitätigkeiten zu ergreifen,
c) die uneingeschränkte Einhaltung der geltenden Erhaltungs- und Kontrollmaßnahmen zu gewährleisten, die von regionalen Fischereiorganisationen festgelegt wurden, und mit und innerhalb regionaler Fischereiorganisationen möglichst umfassend zusammenarbeiten, und
d) bei der Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (im Folgenden „IUU-Fischerei") und damit in Zusammenhang stehender Tätigkeiten im Rahmen umfassender, wirksamer und transparenter Maßnahmen zusammenzuarbeiten. Die Vertragsparteien setzen ferner Strategien und Maßnahmen mit dem Ziel um, IUU-Erzeugnisse vom Handel und von ihren Märkten auszuschließen.
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