Art. 229 Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde — Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau
Die Regulierungsbehörde ist von den Anbietern von Post- und Kurierdienstleistungen rechtlich getrennt und diesen gegenüber nicht rechenschaftspflichtig. Die Entscheidungen und die Verfahren der Regulierungsbehörde sind allen Marktteilnehmern gegenüber unparteiisch.