Der Republik Moldau wird gestattet, an allen Agenturen der Union teilzunehmen, die der Republik Moldau nach den einschlägigen Bestimmungen zur Schaffung dieser Agenturen zur Teilnahme offenstehen. Die Republik Moldau schließt getrennte Abkommen mit der EU, in denen ihre Teilnahme an den einzelnen Agenturen einschließlich der Höhe des finanziellen Beitrags geregelt wird.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden