(1) Die Vertragsparteien bekräftigen erneut die Bedeutung einer gemeinsamen Steuerung der Migrationsströme zwischen ihren Gebieten und intensivieren den bestehenden umfassenden Dialog über alle mit der Migration zusammenhängenden Fragen, darunter legale Migration, internationaler Schutz, illegale Migration, Schleuserkriminalität und Menschenhandel.
(2) Die Zusammenarbeit beruht auf einer im Rahmen gegenseitiger Konsultationen der beiden Vertragsparteien durchgeführten spezifischen Bedarfsanalyse und erfolgt im Einklang mit den jeweiligen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien. Sie konzentriert sich insbesondere auf Folgendes:
a) Hauptursachen und Konsequenzen der Migration,
b) Ausarbeitung und Anwendung nationaler Rechtsvorschriften und Verfahren in Bezug auf den internationalen Schutz zur Erfüllung der Bestimmungen des Genfer Abkommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls von 1967 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie anderer einschlägiger Völkerrechtsinstrumente und zur Sicherstellung der Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung,
c) Zulassungsregelung sowie Rechte und Status der zugelassenen Personen, faire Behandlung und Integration von Ausländern mit legalem Wohnsitz, allgemeine und berufliche Bildung sowie Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
d) Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung von illegaler Einwanderung, Schleuserkriminalität und Menschenhandel, einschließlich Möglichkeiten für die Bekämpfung der Schleuser- und Menschenhändlernetze und für den Schutz ihrer Opfer,
e) Förderung und Erleichterung der Rückkehr illegaler Migranten und
f) im Bereich Grenzmanagement und Dokumentensicherheit auf Fragen im Zusammenhang mit Organisation, Ausbildung, bewährten Verfahren und anderen operativen Maßnahmen sowie auf die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) und dem Grenzschutz der Republik Moldau.
(3) Durch die Zusammenarbeit kann auch die zirkuläre Migration zum Nutzen der Entwicklung erleichtert werden.
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