Diese Zusammenarbeit umfasst insbesondere Folgendes:
a) die Prävention und Bekämpfung jeder Form von Ausbeutung (einschließlich Kinderarbeit), Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern und Gewalt gegen Kinder, unter anderem durch den Aufbau und die Stärkung des rechtlichen und institutionellen Rahmens sowie durch Sensibilisierungskampagnen in diesem Bereich;
b) die Verbesserung des Systems zur Ermittlung und Unterstützung von schutzbedürftigen Kindern, auch durch die stärkere Beteiligung von Kindern an den Entscheidungsprozessen und die Einführung effizienter Mechanismen für die Bearbeitung der Beschwerden einzelner Kinder;
c) den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zur Bekämpfung der Armut von Kindern, auch in Bezug auf Maßnahmen zur stärkeren Ausrichtung der Sozialpolitik auf das Wohl von Kindern und zur Förderung und Erleichterung des Zugangs von Kindern zur Bildung;
d) die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Rechte von Kindern in der Familie und in Einrichtungen sowie die Stärkung der Kapazitäten der Eltern und der Betreuer von Kindern, damit diese die Entwicklung der Kinder gewährleisten können, und
e) den Beitritt zu den einschlägigen internationalen Übereinkünfte, die unter anderem von den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht ausgearbeitet wurden, sowie die Ratifizierung und die Umsetzung dieser Übereinkünfte, um zu gewährleisten, dass die Förderung und der Schutz der Rechte des Kindes den höchsten Standards entsprechen.
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