Die Vertragsparteien kommen überein, bei der Förderung der Rechte des Kindes im Einklang mit international geltenden Rechtsvorschriften und Standards, insbesondere dem Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1989 über die Rechte des Kindes, und unter Berücksichtigung der Prioritäten, die im spezifischen Kontext der Republik Moldau vor allem für besonders gefährdete Gruppen festgelegt wurden, zusammenzuarbeiten.
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