(1) Die Vertragsparteien entwickeln einen regelmäßigen Dialog, arbeiten bei der Förderung des audiovisuellen Sektors in Europa zusammen und fördern Koproduktionen in den Bereichen Film und Fernsehen.
(2) Die Zusammenarbeit könnte unter anderem das Thema Ausbildung von Journalisten und anderen Medien-Fachkräften umfassen sowie Unterstützung für die Medien, um ihre Unabhängigkeit, ihre Professionalität und ihre Verbindungen zu den EU-Medien im Einklang mit europäischen Standards, einschließlich der Standards des Europarats und desÜbereinkommens der UNESCO von 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen, zu stärken.
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