Die Vertragsparteien vereinbaren, im Bereich Jugend zusammenzuarbeiten, um
a) die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der Jugendpolitik und der nichtformalen Bildung für Jugendliche und Jugendbetreuer zu intensivieren,
b) die aktive Teilhabe aller jungen Menschen an der Gesellschaft zu erleichtern,
c) die Mobilität von jungen Menschen und Jugendbetreuern als Mittel zur Förderung des interkulturellen Dialogs und des Erwerbs von Wissen, Qualifikationen und Kompetenzen außerhalb des formalen Bildungssystems, einschließlich durch Freiwilligenarbeit, zu unterstützen und
d) die Zusammenarbeit zwischen Jugendorganisationen zu fördern, um die Zivilgesellschaft zu unterstützen.
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