(1) Auf dem Gebiet der Regionalpolitik fördern die Vertragsparteien das gegenseitige Verständnis und die bilaterale Zusammenarbeit, einschließlich Methoden für die Formulierung und Umsetzung von Regionalpolitik, Governance und Partnerschaft auf mehreren Ebenen unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklung benachteiligter Gebiete und der territorialen Zusammenarbeit mit dem Ziel, Kommunikationskanäle einzurichten und den Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, wirtschaftlichen und sozialen Akteuren und der Zivilgesellschaft zu verbessern.
(2) Insbesondere arbeiten die Vertragsparteien zusammen, um eine Anpassung der Praxis der Republik Moldau an folgende Grundsätze zu erreichen:
a) Dezentralisierung des Entscheidungsprozesses durch seine Verlagerung von der zentralen Ebene auf die regionalen Gemeinschaften,
b) Konsolidierung der Partnerschaft zwischen allen Beteiligten im Bereich der regionalen Entwicklung und
c) Kofinanzierung durch finanzielle Beiträge der an der Durchführung von regionalen Entwicklungsprogrammen und -projekten beteiligten Vertragsparteien.
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