Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Zeitplan: Die Annäherung an die genannte Verordnung ist von der Republik Moldau binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens durchzuführen. |
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren
Zeitplan: Die Annäherung an die genannten Übereinkommen ist von der Republik Moldau binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens durchzuführen. |
Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates vom 16. November 2009 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
Zeitplan: Die Annäherung an Titel I und II der genannten Verordnung ist von der Republik Moldau binnen drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens durchzuführen. |
Verordnung (EU) Nr. 608/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 zur Durchsetzung der Rechte geistigen Eigentums durch die Zollbehörden
Zeitplan: Die Annäherung an die genannten Verordnung ist von der Republik Moldau binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Abkommens durchzuführen. |
Rückverweise
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