BundesrechtInternationale VerträgeEuropäisches Auslieferungsübereinkommen – 4. ZusatzprotokollArt. 8

Art. 8Gütliche Einigung

In Kraft seit 01. Juni 2016
Up-to-date

(Anm.: Änderung des Europäischen Auslieferungsübereinkommen, BGBl. Nr. 320/1969.)

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