BundesrechtInternationale VerträgeVereinbarung über die Grenzübergänge und Grenzübertrittspunkte und über die Zusammenarbeit bei der Grenzabfertigung (Ungarn)Art. 2

Art. 2Grenzübertrittspunkte auf grenzüberschreitenden Wegen

In Kraft seit 01. Februar 2015
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