Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck „Verschlusssachen“ alle Informationen oder Materialien gleich welcher Form, deren unbefugte Weitergabe den Interessen der EU oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße schaden könnte und die eine der folgenden EU-Einstufungskennzeichnungen oder eine entsprechende, im Anhang aufgeführte Kennzeichnung aufweisen:
– „TRES SECRET UE/EU TOP SECRET": Diese Kennzeichnung erhalten Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe den wesentlichen Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten einen äußerst schweren Schaden zufügen könnte.
– „SECRET UE/EU SECRET": Diese Kennzeichnung erhalten Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe den wesentlichen Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten schweren Schaden zufügen könnte.
– „CONFIDENTIEL UE/EU CONFIDENTIAL": Diese Kennzeichnung erhalten Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe den wesentlichen Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten schaden könnte.
– „RESTREINT UE/EU RESTRICTED": Diese Kennzeichnung erhalten Informationen und Materialien, deren unbefugte Weitergabe für die Interessen der Europäischen Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten nachteilig sein könnte.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden