Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung 1 , welches am 9. Februar 1973 unterzeichnet wurde und am 7. Juli 1974 in Kraft getreten ist, außer Kraft.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 340/1974.
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