BundesrechtInternationale VerträgeAbkommen über die finanzielle Kooperation (Vietnam)Art. 8

Art. 8

In Kraft seit 01. August 2015
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Steuern auf Einkommen und Kapital sollen in Übereinstimmung mit dem Abkommen zwischen der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam und der Regierung der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen 1 , abgeschlossen am 2. Juni 2008, sein.

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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 135/2009.

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