Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um die Entwicklung der Beschäftigungspolitik in Bosnien und Herzegowina im Rahmen der intensivierten wirtschaftlichen Reform und Integration zu erleichtern. Die Zusammenarbeit hat auch den Zweck, die Anpassung des Systems der sozialen Sicherheit von Bosnien und Herzegowina an die neuen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen zu unterstützen, um Gleichberechtigung beim Zugang und wirksame Unterstützung für alle sozial Schwachen zu gewährleisten, und kann die Anpassung der Rechtsvorschriften von Bosnien und Herzegowina über die Arbeitsbedingungen und die Chancengleichheit von Männern und Frauen, Behinderten und allen sozial Schwachen einschließlich der Angehörigen von Minderheiten sowie die Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz unter Bezugnahme auf das Schutzniveau in der Gemeinschaft umfassen.
Bei der Zusammenarbeit wird den vorrangigen Bereichen des gemeinschaftlichen Besitzstands in diesem Bereich gebührend Rechnung getragen.
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