Bosnien und Herzegowina verpflichtet sich, die Zusammenarbeit und die gutnachbarlichen Beziehungen mit den anderen Ländern der Region fortzusetzen und zu fördern, einschließlich angemessener gegenseitiger Zugeständnisse hinsichtlich der Freizügigkeit und des freien Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie der Entwicklung von Projekten von gemeinsamem Interesse, vor allem im Zusammenhang mit der Bekämpfung der organisierten Kriminalität, der Korruption, der Geldwäsche, der illegalen Migration und des illegalen Handels, einschließlich insbesondere des Menschenhandels, des Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen sowie des Drogenhandels. Diese Verpflichtung ist ein entscheidender Faktor der Entwicklung der Beziehungen und der Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina und trägt somit zur Stabilität in der Region bei.
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