Die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien konzentriert sich in erster Linie auf die vorrangigen Bereiche des gemeinschaftlichen Besitzstands im Bereich des Verkehrs.
Mit der Zusammenarbeit kann insbesondere angestrebt werden, das Verkehrswesen in Bosnien und Herzegowina umzustrukturieren und zu modernisieren, den freien Personen- und Güterverkehr zu verbessern, den Zugang zum Verkehrsmarkt und zu den Verkehrseinrichtungen, einschließlich Häfen und Flughäfen, zu erleichtern, die multimodale Infrastruktur im Zusammenhang mit den wichtigsten transeuropäischen Netzen auszubauen und insbesondere die regionalen Verbindungen in Südosteuropa im Einklang mit der Absichtserklärung zum Ausbau des regionalen Kernverkehrsnetzes zu verbessern, betriebliche Standards zu erreichen, die mit denen in der Gemeinschaft vergleichbar sind, ein Verkehrssystem in Bosnien und Herzegowina zu entwickeln, das mit dem der Gemeinschaft kompatibel und ihm angeglichen ist, und den Umweltschutz im Verkehr zu verbessern.
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