BundesrechtInternationale VerträgeKooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG, ihren Mitgliedstaaten und MarokkoArt. 1

Art. 1Zielsetzung des Abkommens

In Kraft seit 01. März 2015
Up-to-date

Durch das Abkommen soll die Kooperation zwischen den Vertragsparteien im Rahmen europäischer und marokkanischer Beiträge zu einem globalen zivilen Satellitennavigationssystem (GNSS) gefördert, erleichtert und ausgebaut werden.

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