Die Vertragsparteien kommen überein, zusammenarbeiten in Form von technischer und finanzieller Hilfe, Studien, Ausbildung, Maßnahmen zum Austausch von Informationen und Fachwissen, Tagungen, Seminaren und Forschungsprojekten oder in jeder anderen Form, die von den Vertragsparteien je nach dem Bereich der Zusammenarbeit, den verfolgten Zielen und den zur Verfügung stehenden Mitteln gemäß den für diese Zusammenarbeit geltenden Normen und Vorschriften vereinbart wird. Alle an der Zusammenarbeit beteiligten Stellen sind zu einer transparenten und verantwortungsbewussten Mittelbewirtschaftung verpflichtet.
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