(1) Die Vertragsparteien kommen überein, in Wissenschaft und Technologie im beiderseitigen Interesse und im Einklang mit ihrer Politik in diesem Bereich mit folgenden Zielen zusammenzuarbeiten:
a) Austausch wissenschaftlicher und technologischer Informationen und Erfahrung auf regionaler Ebene, insbesondere bei der Umsetzung von Politik und Programmen;
b) Förderung der Entwicklung des Humankapitals;
c) Förderung der Verbindungen zwischen den wissenschaftlichen Gemeinschaften der Vertragsparteien;
d) Förderung der Beteiligung der Wirtschaft der Vertragsparteien an der Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie, insbesondere an der Innovationsförderung;
e) Förderung der Innovation und des Technologietransfers zwischen den Vertragsparteien, einschließlich elektronischer Behördendienste und sauberer Technologien.
(2) Die Vertragsparteien kommen überein, wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation zu fördern und zu stärken und die Beteiligung von Hochschulen, Forschungszentren und produktivem Sektor, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen, auf beiden Seiten zu unterstützen.
(3) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie zwischen Universitäten, Forschungsinstituten und dem produktiven Sektor beider Regionen zu fördern, einschließlich Stipendien und Programmen für den Austausch von Studenten und Spezialisten.
(4) Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit zwischen den in Wissenschaft, Technologie und Innovation tätigen Einrichtungen für die Förderung, die Verbreitung und den Transfer von Technologie zu verstärken.
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