(1) Die Vertragsparteien kommen überein, ihren regelmäßigen politischen Dialog nach den Grundsätzen der Gemeinsamen Erklärungen des Dialogs von San José, insbesondere der Erklärungen von San José (28./29. September 1984), Florenz (21. März 1996) und Madrid (18. Mai 2002) zu intensivieren.
(2) Die Vertragsparteien kommen überein, dass Gegenstand des politischen Dialogs alle Aspekte von beiderseitigem Interesse und sonstige internationale Fragen sind. Der politische Dialog ebnet den Weg für neue Initiativen zur Verfolgung gemeinsamer Ziele und zur Schaffung einer gemeinsamen Basis in Bereichen wie regionale Integration, Eindämmung der Armut und sozialer Zusammenhalt, nachhaltige Entwicklung, regionale Sicherheit und Stabilität, Konfliktprävention und -beilegung, Menschenrechte, Demokratie, verantwortliche Staatsführung, Migration und Bekämpfung von Korruption, Terrorismus, Drogen und Kleinwaffen und leichten Waffen. Er bildet auch die Grundlage für Initiativen und unterstützt Anstrengungen zur Entwicklung von Initiativen, einschließlich der Zusammenarbeit, und Maßnahmen in ganz Lateinamerika.
(3) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass ein intensiverer politischer Dialog einen umfassenden Informationsaustausch ermöglicht und ein Forum für gemeinsame Initiativen auf internationaler Ebene bildet.
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