Die Vertragsparteien kommen überein, die Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich und im Mediensektor im Allgemeinen durch gemeinsame Ausbildungsinitiativen und durch Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebsmaßnahmen unter anderem im kulturellen und im Bildungsbereich zu fördern. Die Zusammenarbeit erfolgt im Einklang mit den einschlägigen nationalen Urheberrechtsbestimmungen und den geltenden internationalen Übereinkünften.
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