(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Informationstechnologie und Telekommunikation in einer modernen Gesellschaft Schlüsselsektoren und von entscheidender Bedeutung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung sowie für den reibungslosen Übergang zur Informationsgesellschaft sind. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich trägt zur Verringerung der digitalen Kluft und zur Entwicklung des Humankapitals bei.
(2) Mit der Zusammenarbeit in diesem Bereich wird angestrebt, Folgendes zu fördern:
a) Dialog über alle Aspekte der Informationsgesellschaft;
b) Dialog über die politischen und Regulierungsaspekte von Informationstechnologie und Telekommunikation, einschließlich Normen, gemäß den internen Rechtsvorschriften der Vertragsparteien;
c) Informationsaustausch über Normung, Konformitätsbewertung und Typengenehmigung;
d) Verbreitung neuer Informations- und Telekommunikationstechnologien;
e) gemeinsame Forschungsprojekte im Bereich Informations- und Telekommunikationstechnologie und Pilotprojekte für Anwendungen für die Informationsgesellschaft;
f) Zusammenschaltung und Interoperabilität der Telematiknetze und -dienste;
g) Austausch und Ausbildung von Spezialisten;
h) Entwicklung von Anwendungen für elektronische Behördendienste (e-government).
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