Die Vertragsparteien kommen überein, die wirtschaftliche und technische Zusammenarbeit im Bereich Fischerei und Aquakultur auszubauen, insbesondere in Bezug auf die nachhaltige Nutzung, Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischbestände, einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Zusammenarbeit muss auch die verarbeitende Industrie und die Erleichterung des Handels umfassen. Die Zusammenarbeit im Fischereisektor könnte zum Abschluss bilateraler Fischereiübereinkünfte zwischen den Vertragparteien bzw. zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einem oder mehreren Zentralamerikanischen Ländern und/oder zum Abschluss multilateraler Fischereiübereinkünfte zwischen den Vertragsparteien führen.
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