(1) Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Zusammenarbeit im Bereich Normen, technische Vorschriften und Konformitätsbewertung beim Ausbau des Handels eine Schlüsselrolle zukommt, insbesondere mit Blick auf den regionalen Handel.
(2) Nach Vereinbarung der Vertragsparteien werden mit der Zusammenarbeit Anstrengungen in folgenden Bereichen gefördert:
a) Bereitstellung von Programmen für technische Hilfe in den Bereichen Normung, Akkreditierung, Zertifizierung und Messwesen für Zentralamerika, um in diesen Bereichen ein System und Strukturen zu entwickeln, die vereinbar sind
− mit den internationalen Standards;
− mit den wesentlichen Bestimmungen zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit von Menschen, zum Schutz von Pflanzen und Tieren, zum Schutz der Verbraucher und zum Schutz der Umwelt;
b) Ziel der Zusammenarbeit in diesem Bereich ist die Erleichterung des Marktzugangs.
(3) In der Praxis ist es Zweck der Zusammenarbeit,
a) organisatorische und technische Unterstützung beim Aufbau regionaler Netze und Stellen zu leisten und die Koordinierung der Politik zu verstärken, um ein gemeinsames Konzept für die Anwendung internationaler und regionaler Normen auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren zu entwickeln;
b) Maßnahmen zu fördern, mit denen eine Annäherung der Vertragsparteien in den Bereichen Normung und Konformitätsbewertung erreicht werden soll;
c) Maßnahmen zu fördern, mit denen die Transparenz, die am besten geeigneten Regelungsmethoden und die Förderung von Qualitätsnormen für Produkte und Geschäftspraktiken verbessert werden sollen.
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