(1) Die Vertragparteien kommen überein, ihre Zusammenarbeit im Dienstleistungsbereich entsprechend dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zu verstärken und dadurch der zunehmenden Bedeutung der Dienstleistungen für die Entwicklung und Diversifizierung ihrer Volkswirtschaft Rechnung zu tragen. Ziel der verstärkten Zusammenarbeit ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstleistungssektors in Zentralamerika auf eine Weise zu verbessern, die mit den Erfordernissen der nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht.
(2) Die Vertragsparteien legen die Dienstleistungssektoren fest, auf die sich die Zusammenarbeit konzentriert. Die Maßnahmen betreffen unter anderem das Regulierungsumfeld, bei dem die internen Rechtsvorschriften gebührend berücksichtigt werden, und den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und Technologie.
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