Die Vertragsparteien kommen überein, alle vorhandenen Kooperationsinstrumente einzusetzen, um Maßnahmen zur Entwicklung einer aktiven und auf Gegenseitigkeit beruhenden Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Zentralamerika sowie – ohne die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien zu beeinträchtigen – zwischen Zentralamerika und anderen Ländern oder Regionen Lateinamerikas und der Karibik unter anderem in folgenden Bereichen zu fördern: Handels- und Investitionsförderung, Umweltschutz, Prävention und Bewältigung von Naturkatastrophen, wissenschaftliche, technische und technologische Forschung, Energie, Verkehr, Telekommunikationsinfrastruktur, Kultur, Regionalentwicklung und Raumordnung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise