Bundesministerium für
Europa, Integration und Äusseres
Wien
Die Schweizerische Botschaft entbietet dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres ihre Empfehlungen und beehrt sich, dem Bundesministerium Folgendes mitzuteilen:
Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft entbietet dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres der Republik Österreich seine Empfehlungen und beehrt sich in Anwendung von Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (nachstehend „Visakodex") und gemäss Artikel 9 des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visaerteilung vom 29. Januar 2010 (nachstehend „Abkommen"), folgende Vereinbarung vorzuschlagen:
(Anm.: es folgen die Art. 1 bis 7)
Das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft schlägt vor, dass im Falle der Zustimmung des geschätzten Bundesministeriums für Europa, Integration und Äusseres diese Verbalnote zusammen mit der österreichischen Antwortnote eine Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres der Republik Österreich über die Durchführung des Abkommens zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung über die Vertretung Österreichs im Verfahren der Visaerteilung in Vancouver darstellt, die am 1. Juli 2014 bzw. im Falle eines späteren Eintreffens der Antwortnote am Tag nach dem Eintreffen der Antwortnote in Kraft tritt.
Die Schweizerische Botschaft benützt auch diese Gelegenheit, dem Bundesministerium für Europa, Integration und Äusseres ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu versichern.
Wien, den 25. Juni 2014 | ![]() |
(Anm.: Die Österreichische Verbalnote ist als PDF dokumentiert.)
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