Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten das Abkommen über soziale Sicherheit 1 vom 23. September 1996 und das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung 2 vom 24. Juli 1981 außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 8. Jänner 2013 in zwei Urschriften.
_______________________________
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 151/1998.
2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 76/1982.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise