1) Dieses Abkommen wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft nachdem die Republik Österreich und die Organisation einander den Abschluss der Verfahren mitgeteilt haben, die erforderlich sind, damit das Abkommen für beide Parteien bindende Wirkung erlangt.
2) Die Bestimmungen des vorliegenden Abkommens werden ab 1. Juli 2011 angewendet.
3) Dieses Abkommen tritt außer Kraft,
a) durch gegenseitiges schriftliches Einvernehmen der Republik Österreich und der Organisation; oder
b) nach dem Ablauf von sechs (6) Monaten nach dem Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der Beendigung einer der Parteien an die andere.
Geschehen in Wien, am 27. Dezember 2013 in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen Gültigkeit besitzen.
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