Die Republik Österreich trägt dafür Sorge, dass die Organisation in der Lage ist:
a) Währungsguthaben und Wertpapiere auf gesetzlich zulässigem Weg zu erwerben und zu erhalten sowie solche zu besitzen oder zu veräußern;
b) Bankkonten in jeder beliebigen Währung zu eröffnen und zu unterhalten, und
c) ihre Einlagen, Wertpapiere und Währungsguthaben in die, aus der oder innerhalb der Republik Österreich zu transferieren.
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