Die zuständige Behörde für die Umsetzung des Rückübernahmeabkommens ist:
- Für die österreichische Bundesregierung
Das Bundeministerium für Inneres
Abteilung für Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
- Für die Regierung Georgiens
Das Innenministerium von Georgien
Abteilung Grenzpolizei
Referat internationale Beziehungen
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