Artikel 3
Begriffsbestimmungen für die Zwecke des automatisierten Abrufs daktyloskopischer Daten
a. „Identifizierte Personen” bezeichnet Treffer, die von der ersuchenden Partei überprüft wurden.
b. „Noch nicht identifizierte Personen” bezeichnet Ergebnisse („candidates“) einer AFIS-Abfrage (Automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem), die noch nicht überprüft wurden.
c. „Abruf” und „Abgleich” bezeichnen die Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Übereinstimmung der daktyloskopischen Daten, die von einem Land übermittelt wurden, mit den daktyloskopischen Daten, die in den Datenbanken der anderen Partei gespeichert sind, vorliegt.
d. „Automatisierter Abruf” bezeichnet ein Online-Zugangsverfahren, um auf die Datenbanken der anderen Partei zugreifen zu können.
e. „Fingerabdruckdaten” oder „daktyloskopische Daten” bezeichnen Fingerabdrücke, Fingerabdruckspuren, Handflächenabdrücke, Handflächenabdruckspuren und Schablonen (Templates) derartiger Abdrücke (codierte Minutien), wenn diese in einer automatisierten Datenbank gespeichert und verarbeitet werden.
f. „Einzelfall” bezeichnet einen einzelnen Ermittlungs- oder Strafverfolgungsakt. Enthält ein solcher Ermittlungs- oder Strafverfolgungsakt mehr als einen daktyloskopischen Datensatz, so können diese Daten gemeinsam als eine Anfrage übermittelt werden.
g. “TP” bezeichnet Zehn-Fingerabdrücke („ten finger prints“).
h. “PP” bezeichnet Handflächenabdrücke („palm prints“).
i. “LT” bezeichnet Fingerabdruckspur („latent finger prints“).
j. “LP” bezeichnet Handflächenabdruckspur („latent palm prints“).
k. “UL” bezeichnet ungelöste Fingerabdruckspur („unsolved latent print“).
l. “ULP” bezeichnet ungelöste Handflächenabdruckspur („unsolved latent palm print“).
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