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Internationale Verträge
Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
Anl. 1
Anl. 1
In Kraft seit 01. Mai 2013
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Anl. 1 — Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist
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(Anm.: Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)
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