BundesrechtInternationale VerträgeÄnderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Änderung des Art. 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

In Kraft seit 01. Mai 2013
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BESCHLÜSSE

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN RATES

vom 25. März 2011

zur Änderung des Artikels 136 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

(2011/199/EU)

Anl. 1

(Anm.: Der Beschluss ist als PDF dokumentiert.)

Anhänge

Beschluss
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