Das Zusatzprotokoll 2 , das am 14. November 2005 gemeinsam mit dem Protokoll zur Abänderung des am 28. November 1995 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, unterzeichnet wurde, wird aufgehoben.
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2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 181/2006.
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