BundesrechtInternationale VerträgeSoziale Sicherheit (Moldau) - DurchführungArt. 7

Art. 7Geltungsdauer

In Kraft seit 01. Dezember 2012
Up-to-date

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Chisinau, am 5. September 2011 in zwei Urschriften in deutscher und moldauischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

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