In dieser Vereinbarung:
1. ist unter „Abkommen“ das am 5. September 2011 in Chisinau unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Moldau über soziale Sicherheit zu verstehen;
2. werden die übrigen Ausdrücke in derselben Bedeutung verwendet, die ihnen im Abkommen gegeben wird.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise