1. Die finanziellen Mittel des Zentrums umfassen Folgendes:
(a) freiwillige Beiträge der Vertragsparteien und Beobachter;
(b) Beiträge und Spenden aus anderen angemessen Quellen, und
(c) sonstige Einnahmen, die sich inter alia aus Beiträgen ergeben.
2. Das Finanzjahr des Zentrums läuft vom 1. Jänner bis 31. Dezember.
3. Die Konten des Zentrums und seine finanziellen Angelegenheiten unterliegen einer jährlichen unabhängigen externen Rechnungsprüfung nach internationalen Finanzstandards und -vorschriften.
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