(1) Dieses Abkommen tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten und die Vereinigten Staaten von Amerika den Verwahrer des Vertrages in einer diplomatischen Note darüber informieren, dass ihre jeweiligen internen Verfahren abgeschlossen sind.
(2) Das Abkommen ist Gegenstand des Beitritts von Staaten, die nach dem Abschluss dieses Abkommens der Europäischen Union beitreten.
(3) Die Parteien vereinbaren, dass sie sich nach Abschluss der notwendigen Verfahren gegenseitig informieren. Das Abkommen tritt dann, ungeachtet des Absatzes 1, am ersten Tag des nachfolgenden Monates vorläufig in Kraft.
(4) Das Abkommen wird bei der Europäischen Gemeinschaft verwahrt.
(5) Dieses Abkommen bleibt für zehn Jahre in Kraft. Wenigstens drei Monate vor Ende der ersten Zehnjahresperiode informieren sich die Parteien gegenseitig über ihre Absicht bezüglich einer Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre. Danach wird es automatisch um jeweils fünf Jahre verlängert, es sei denn, die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten oder die USA informieren schriftlich den Verwahrer des Vertrags wenigstens drei Monate vor Ablauf irgendeiner nachfolgenden Fünfjahresperiode von ihrer Absicht, das Abkommen nicht zu verlängern.
(6) Dieses Abkommen kann nur durch die Zustimmung der Parteien geändert werden. Jede Änderung dieses Abkommens ist Gegenstand der Genehmigung durch die Parteien entsprechend ihrer jeweiligen internen Verfahren.
(7) Die Parteien überprüfen die Umsetzung des Abkommens 2008 und ändern es, falls notwendig, entsprechend dem Verfahren in Absatz 6.
(8) Das Abkommen kann jederzeit mit einer Kündigungszeit von einem Jahr gekündigt werden.
Ausgefertigt in Dromoland Castle, Clare, am sechsundzwanzigsten Juni 2004 mit Übersetzungen in Dänisch, Niederländisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Schwedisch, Tschechisch, Estnisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch und Slowenisch. Die verbindliche Sprache ist Englisch.
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