Im Sinne dieses Abkommens bedeutet:
a) „Erweiterungssystem“ ein ziviler Mechanismus, der den Nutzern von satellitengestützten Navigations- und Zeitsignalen zusätzliche Informationen zu(r) benutzten Hauptkonstellation(en) und, zusätzlich zu den existierenden Pseudoentfernungsangaben, weitere Entfernungsbzw. Pseudoentfernungsangaben, Korrekturen oder Verbesserungen zur Verfügung stellt. Durch diese Mechanismen erhalten Nutzern eine höhere Leistungsfähigkeit wie zum Beispiel erhöhte Genauigkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Zuverlässigkeit.
b) „Ziviler satellitengestützter Navigations- und Zeitbestimmungsdienst“ der von GPS oder GALILEO bereitgestellte zivile satellitengestützte Navigations- oder Zeitbestimmungsdienst, inklusive dem gesicherten staatlichen Dienst.
c) „Anbieter für zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitbestimmungsdienste“ ist jede Regierung oder andere Organisation die zivile, satellitengestützte Navigations- oder Zeitbestimmungsdienste bereitstellt.
d) „Zivile satellitengestützte Navigations- und Zeitsignale“ die von GPS oder GALILEO bereitgestellten satellitengestützten Navigations- oder Zeitsignale, inklusive der Signale des gesicherten staatlichen Dienstes.
e) „Anbieter für zivile, satellitengestützte Navigations- und Zeitsignale“ jede Regierung oder andere Organisation die zivile, satellitengestützte Navigations- oder Zeitsignale bereitstellt.
f) „Klassifizierte Information“ offizielle Information die im Interesse der nationalen Verteidigung oder internationalen Beziehungen der Parteien geschützt werden muss und klassifiziert entsprechend der anwendbaren Gesetze und Regelungen ist.
g) „GALILEO“ ein autonomes ziviles europäisches globales satellitengestütztes Navigations- und Zeitsystem, das von der Europäischen Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten, der europäischen Weltraumagentur und anderen Organisationen entwickelt wird. Zu GALILEO gehören ein offener Dienst und ein anderer Dienst oder mehrere andere Dienste wie zum Beispiel ein Dienst für den Schutz des menschlichen Lebens, ein kommerzieller Dienst und ein gesicherter staatlicher Dienst wie der öffentliche regulierte Dienst (PRS) und jedes Erweiterungssystem, das von dem europäischen Gemeinschaft, ihren Mitgliedstaaten oder anderen Organisationen angeboten wird.
h) „Ausrüstung für globale Navigation und Zeitbestimmung“ jede Ausrüstung die satellitengestützte Navigations- und Zeitsignale übertragen, empfangen oder verarbeiten kann, um Mehrwertdienste bereitzustellen oder mit einem Erweiterungssystem zu arbeiten.
i) GNSS“ ein globales Satellitennavigationssystem.
j) „GPS“ der offene, von der Regierung der USA für zivile Nutzung bereitgestellte Standardpositionierungsdienst des Globalen Positionierungssystems. GPS wird zurzeit von der Regierung der USA weder auf kommerzieller Basis noch in Wettbewerb mit anderen Diensteanbietern angeboten. GPS beinhaltet alle Erweiterungen oder Verbesserungen, die direkt oder indirekt von der Regierung der Vereinigten Staaten angeboten werden.
k) „Geistiges Eigentum“ solches Eigentum, auf das die Begriffsbestimmung in Artikel 2 des Stockholmer Übereinkommens vom 14. Juli 1967 zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum zutrifft.
l) „Interoperabilität auf Benutzerebene“ eine Situation, in der ein kombinierter Empfänger im Zusammenspiel mehrerer GPS- oder GALILEO-Satelliten auf Benutzerebene eine gleiche oder bessere Position, Navigations- oder Zeitlösung erzielen kann wie mit dem einen oder dem anderen System allein.
m) „Maßnahme“ jedes Gesetz, Verordnung, Regel, Verfahren Entscheidung, Verwaltungsaktivität oder ähnlich bindende Aktivität der Parteien auf nationaler oder übernationaler Ebene.
n) „Militärischer satellitengestützter Navigations- und Zeitbestimmungsdienst“ ein satellitengestützter Navigations- und Zeitbestimmungsdienst, der von einer Partei bereitgestellt wird und speziell für die Streitkräfte entwickelt wurde.
o) „Funkfrequenzkompatibilität“ die Gewissheit, dass ein System den unabhängigen Dienst des anderen nicht unzumutbar verschlechtert.
p) „Gesicherter Staatlicher Dienst“ ein für autorisierte staatliche Nutzer entwickelter, gesicherter, satellitengestützter Navigations- und Zeitbestimmungsdienst einer Partei mit beschränktem Zugang.
q) „Mehrwertdienst“ ein nachgelagerter Dienst oder eine Anwendungen, die auf Basis der zivilen satellitengestützten Navigations- und Zeitsignale oder -dienste zusätzliche Nutzen oder Vorteile für die Nutzer bieten.
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