BundesrechtInternationale VerträgeKonvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in SüdosteuropaArt. 19

Art. 19Ersuchen um körperliche Untersuchung

In Kraft seit 10. Oktober 2011
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Art. 19 Ersuchen um körperliche Untersuchung — Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa | GesetzeFinden.at