1. Die für die Rückführung und Durchbeförderung von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zu benützenden Flughäfen sind:
a) auf österreichischem Hoheitsgebiet:
Vienna International Airport
Wien-Schwechat
Stadtpolizeikommando Schwechat
Grenzpolizeiinspektion
1300 Flughafen, Objekt 102
Tel. Nr. + 43 1 70166 745
Fax Nr. + 43 1 70166 749
b) auf mazedonischem Hoheitsgebiet:
Police Station for Border control
Airport „Alexsandar Veliki“-Skopje
Tel. Nr. + 389 2 322 2850
Fax Nr. + 389 2 314 3331
2. Sofern es im Einzelfall erforderlich ist, können auch andere Grenzübergangsstellen, als die unter lit. a) und b) angeführten Grenzübergangsstellen, zur Rückführung und Durchbeförderung von Personen verwendet werden.
3. Die Vertragsparteien teilen einander alle Änderungen im Zusammenhang mit den unter diesem Artikel angeführten Grenzübergangsstellen auf diplomatischem Wege umgehend mit.
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