1. Die zuständige Behörde für die Einbringung und Behandlung von Rückübernahme- und Durchbeförderungsanträgen gemäß Artikel 6 und 13 des Rückübernahmeabkommens auf österreichischer Seite ist:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung II/3
Minoritenplatz 9
1014 Wien
Tel. Nr. + 43 1 53126 3556
Fax Nr. + 43 1 53126 3136
2. Die zuständige Behörde für die Einbringung und Behandlung von Rückübernahme- und Durchbeförderungsanträgen gemäß Artikel 6 und 13 des Rückübernahmeabkommens auf mazedonischer Seite ist:
Innenministerium der Republik Mazedonien
Sektor für Grenzangelegenheiten und Migration
Sektor für Fremdenangelegenheiten und Rückübernahme
Dimce Mircev bb
1000 Skopie
Tel. Nr. + 389 2 314 3038
Fax Nr. + 389 2 322 3803, + 389 2 314 2434
3. Die Vertragsparteien teilen einander alle Änderungen im Zusammenhang mit den unter diesem Artikel angeführten Behörden und zuständigen Stellen auf diplomatischem Wege umgehend mit.
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