BundesrechtInternationale VerträgeRückübernahme vom 25. Mai 2006 - Durchführungsprotokoll (Russische F) Art. 10

Art. 10Regelung von Streitfragen

In Kraft seit 03. Juni 2011
Up-to-date

Streitfragen hinsichtlich der Interpretation und Umsetzung der Bestimmungen des vorliegenden Durchführungsprotokolls werden durch Konsultationen und Verhandlungen zwischen den Parteien geregelt.

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